Hinweis zur Vergütung ergotherapeutischer Leistungen
Bei privater Behandlung kann die Höhe der Vergütung für ergotherapeutische Leistungen individuell vereinbart werden, da es für Klienten mit Privater Versicherung keine gesetzliche Gebührenordnung für ergotherapeutische Leistungen gibt. Auch als Beihilfeberechtigter oder Post-Beamten-Versicherter werden Sie in unserer Ergotherapiepraxis als Privatversicherter mit unseren aktuell festgelegten Honoraren behandelt.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe Sie einen Ersatzanspruch gegen ein Krankenversicherungsunternehmen und/oder eine Beihilfestelle besitzen. Wenn Krankenversicherungsunternehmen oder Beihilfestellen Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Patienten und dem Ergotherapeuten.
Eine Ergotherapiepraxis ist in ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden. Bitte erfragen Sie unsere aktuell gültigen Beträge. Wir arbeiten mit dem 1,7fachen Satz der gesetzlichen Versicherung.